Stornoregelung

Einzelsitzungen:
Sollten vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so ersuche ich grundsätzlich um rechtzeitige Bekanntgabe, um das Zeitfenster wieder disponieren zu können.

Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin werden mit 50% des Sitzungspreises verrechnet. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage ist der gesamte Preis zu bezahlen.

Veranstaltungen:
Bei Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen, die auf der Anmeldebestätigung zu finden sind oder auch erfragt werden können.

Die Stornozahlung entfällt wenn eine Ersatzperson genannt wird.